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Waglechner Schiefer
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A-6890 Lustenau

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Verkaufs- und Lieferbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeines  -  Geltungsbereich -  Anbot

Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichenden Bedingungen des Bestellers, die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführen. Alle Vereinbarungen die zwischen uns und dem Besteller, zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen. Unsere Ver- kaufsbedingungen gelten nur gegen über Kaufleuten. Unsere Angebote sind freibleibend, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts  anderes ergibt.                       

Lieferzeit

Die angegebenen Lieferzeiten sind unverbindlich.

Wir beziehen einen Teil unserer verkauften Ware auf den internationalen Beschaffungsmärkten. Aus diesem Grund sind wir und der Besteller zum Rücktritt von diesem Vertrag berechtigt, wenn wir acht Wochen nach dem Zeitpunkt, zu dem wir vertraglich zur Lieferung verpflichtet sind, die Ware aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, von unserem Vorlieferanten nicht in vertragsgerechter Qualität erhalten haben, obwohl wir ein ausreich­endes Deckungsgeschäft abgeschlossen und alle zumutbaren Anstrengungen unternommen haben, um die Vorbelieferung sicher zu stellen . Unverschuldete rechtliche und tatsächliche Leistungs- Hindernisse, von nicht nur vorübergehender Dauer, durch höhere Gewalt, Streik oder Rohstoffer­schöpfung berechtigen uns zum Rücktritt vom noch nicht erfüllten Vertrag. Der Besteller kann acht Wochen nach Überschreitung des unverbindlichen Liefertermins oder der unverbindlichen Lieferzeit uns schriftlich auffordern, binnen einer angemessenen Frist zu liefern. Geraten wir aus Gründen, die wir zu vertreten haben in Lieferverzug, so ist der Besteller berechtigt, eine Verzugsentschädigung zu verlangen, die sich maximal auf 5 % des Liefer­wertes beläuft. Setzt uns der Besteller, nachdem wir bereits in Verzug geraten sind eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung, so ist er nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurück­zutreten. Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung in Höhe des vorhersehbaren Schadens stehen dem Besteller nur zu, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beruht. Im Übrigen ist die Schadensersatz Haftung auf 50 % des eingetretenen Schadens begrenzt. Sofern ein kaufmännisches Fixgeschäft vereinbart wurde, gelten die vor­genannten Haftungsbegrenzungen nicht. Sollten wir fahrlässig eine Kardinalpflicht oder eine vertragswesentliche Pflicht verletzen, ist unsere Ersatzpflicht auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Bei Annahmeverzug des Bestellers sind wir nach einer angemessenen Nachfristsetzung verbunden mit einer Ablehnungsandrohung berechtigt, Schadensersatz in Höhe von 25 % der Kaufsumme der Bestellung zu ver­langen ohne dies nachzuweisen. Die Geltendmachung eines höheren tatsächlichen Schadens bleibt insoweit vorbehalten.

Warenrückgabe bedarf unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Es wird insoweit eine Bearbeitungsgebühr (Wiedereinlagerungsgebühr) in Höhe von 15 % zuzüglich der Kosten etwaiger Mehraufwendungen erhoben.

Gefahrübergang - Verpackungskosten

Die Lieferung ist vereinbart „ab Lager", sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.
Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsordnung werden nicht zurück­genommen. Der Besteller ist verpflichtet, für eine Entsorgung der Verpackung auf eigene Kosten zu sorgen.

Sofern der Besteller es wünscht, werden wir die Lieferung durch eine zusätzliche
Transportversicherung eindecken. Die insoweit anfallenden Kosten trägt der Besteller.    

Gewährleistung

Die Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seiner nach dem Gesetz und den Fachregeln für Dachdeckung mit Schiefer vom ZVDH geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Diese Fachregeln gelten Mangelns adäquater Regeln in der Schweiz und Österreich auch dort. Die Rüge eines Mangels bedarf der Schriftform. Zur Abwicklung der vermeintlichen Reklamation räumt uns der Besteller aus­reichend Gelegenheit ein die beanstandete Ware zu besichtigen oder durch Dritte zu begutachten. Eigenmächtige Handlungen des Bestellers im Zusammen­hang mit der beanstandeten Ware lassen grundsätzlich unsere Einstandspflicht entfallen. Dies gilt ebenso für nicht mehr vorhandene Ware. Material Veränderungen oder Einwirkungen auf das Material, die nicht einer üblichen Behandlung bzw. Bearbeitung oder den Fachregeln entsprechen, lassen ebenso unsere Einstandspflicht entfallen.

Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Mangelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Sind wir zu Ersatzlieferungen bzw. Mangelbeseitigung nicht bereit oder nicht in der Lage, insbesondere verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten haben, oder schlägt in sonstiger Weise die Mangelbeseitigung bzw. die Ersatzlieferung fehl, so ist der Besteller berechtigt, die Rückgängigmachung des Vertrages oder die entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen.

Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Bestellers - gleich aus welchen Rechtsgründen - ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind. Insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögens­schäden des Bestellers. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Sie gilt ferner nicht für Ansprüche aus de m Produkthaftungsgesetz.

Abweichungen in Struktur und Farbe des Schiefers gegenüber einem Ausstellungs­stück oder einer Bemusterung bleiben vorbehalten, soweit diese in der Natur des Schiefers liegen und handelsüblich sind. Zur Beanstandung berechtigen nicht die bei Naturstein vorkommenden natürlichen Einlagerungen, Flecken und Farb­schwankungen. Als Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur unsere Produkt Beschreibung als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar. Bemusterungen von Naturstein können nur die allgemeine Farbe und Struktur des Steines zeigen.

Bruch und Verhau in Höhe von bis zu 5 % der Gesamtliefermenge des zugerichteten Schiefers sind nicht zu beanstanden.

Garantien im Rechtssinne  erhält der Kunde durch uns nicht. Herstellergarantien und Garantien der Grube bleiben hiervon unberührt.

Preise und Zahlungen

Unsere Preise gelten „ab Lager", sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen einge­schlossen.

Vom Tage des Vertragsabschluss an sind unsere Preise für zwei Monate verbind­lich. Danach behalten wir uns das Recht vor, unsere Preise entsprechend zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostensenkungen oder Kostener­höhungen eintreten im Zusammenhang mit der Beschaffung, Herstellung, Lieferung oder ähnliches, so zu Beispiel aufgrund von Tarifabschlüssen oder Materialpreissteigerungen. Diese werden dem Besteller auf Verlangen nachge­wiesen. Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegen Ansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Wegen bestrittener Gegenansprüche steht dem Besteller auch kein Zurückbehaltungsrecht zu.

Die Einräumung weitergehender Zahlungsziele (Valuta, Stundung) über die gesetz­lichen Fristen von 30 Tagen nach Rechnungszugang hinaus, erfolgt grundsätzlich unverbindlich und kann von uns jederzeit wiederrufen werden.

Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren bis zur Bezahlung unserer Gesamtforderungen aus der Geschäftsverbindung vor. Dies gilt auch dann, wenn der Kaufpreis für bestimmte, vom Besteller bezeichnete Waren­lieferungen bezahlt ist, und das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für unsere Saldoforderung dient.

Im Falle vertragswidrigen Verhaltens des Bestellers sind wir berechtigt die Kauf Sache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kauf Sache durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt. Bei Pfändungen oder sonstigen Zugriffen Dritter hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.

Der Besteller ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen. Der Besteller tritt uns bereits jetzt die ihm aus der Veräußerung oder einem sonstigen Rechtsgrund entstehende Forderung gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten ab. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Besteller auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzu­ziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den verein­nahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und ins-besondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt wurde oder Zahlungs­einstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, können wir verlangen, dass der Besteller uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazu gehörigen Unterlagen aushändigt und den Dritten die Abtretung mitteilt.

Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlagen des Bestellers insoweit frei zu geben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheit die zu sichern­den Forderungen um mehr als

20 % übersteigt. Die Auswahl der frei zu gebenden.

Haftungsbeschränkungen

Gegenüber Unternehmern haften wir bei leicht fahrlässiger Verletzung.

Die Haftungsbeschränkung betrifft nicht die Ansprüche des Kunden aus der Produkt­haftung. Weiter gilt die Haftungsbeschränkung nicht bei uns zurechenbaren Körper und Gesundheitsschäden.

Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels an Waren verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware.

Vorbehaltlich der allgemeinen Risiken des internationalen Beschaffungsmarktes, unabwendbare Ereignisse (Force Majeure-Klausel), höhere Gewalt wie z. B. Natur­katastrophen jeder Art, ins- besondere Unwetter, Erdbeben, Überschwemmungen, Vulkanausbrüche, aber auch Brand, Verkehrsunfälle, Schiffsbruch, Geiselnahmen, Krieg, Revolution, Terrorismus können wir keine Gewährleistung übernehmen. Für LKW Behinderungen durch Unfall, Panne, Stau, schlechte Witterungsver­hältnisse, Streik, Probleme bei der Lenkzeit, Krankheit des Fahrers können wir ebenfalls keine Gewährleistung übernehmen.

Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Republik Österreich. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung, auch wenn der Kunde seinen Sitz im Ausland hat. Erfüllungsort ist Bregenz. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten und gerichtlichen Mahnverfahrens aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz, dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allge­meinen Gerichtsstand in Österreich hat, oder sein Wohn­sitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klage­erhebung nicht bekannt sind.

F. Josef Waglechner, Schiefer direkt von der Grube, Stand 1. Jänner 2012